Antragsstellung für das Förderjahr 2026
Die Projektförderung unterstützt das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die ein gemeinnütziges Projekt zu den Schwerpunktthemen der "Partnerschaft für Demokratie" auf die Beine stellen möchten.
Projekte müssen folgende Merkmale erfüllen:
- Der Wirkungskreis und die Zielgruppe müssen in Köln sein
- Die Maßnahme muss, im Sinne eines innovativen Vorhabens, einen Projektcharakter aufweisen
- Es müssen Themen aus dem Bereich der Demokratieförderung behandelt werden (siehe Themenfelder)
- Das Projekt muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsstellung ist ein zweistufiges Verfahren, das aus dem Einreichen einer Interessensbekundung und einem Projektantrag besteht. Im ersten Schritt können alle Interessierten eine Interessensbekundung einreichen, welche aus einer Kurzbeschreibung des Vorhabens sowie einigen formalen Angaben und Rahmenbedingungen besteht. Die Interessensbekundungen werden anhand einheitlicher Kriterien gesichtet und anschließend werden ausgewählte Antragsstellende die Möglichkeit erhalten, einen Projektantrag einzureichen. Über die eingereichten Projektanträge entscheidet unser Begleitgremium anhand eines Kriterienkatalogs.
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Es gibt zwei Arten von Projekten, die beantragt werden können:
Variante 1: Projekt mit einer maximalen Fördersumme von 5.000 €
Hierbei können Interessensbekundungen zu folgenden Themenbereichen eingereicht werden:
- Extremismusprävention
- Vielfaltsgestaltung
- Demokratieförderung
Die Zielgruppe ist nicht eingeschränkt. Wir fördern insgesamt sechs Projekte mit einer maximalen Fördersumme von 5.000 €.
Variante 2: Projekt mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 €
Hierbei können Interessensbekundungen zum Thema Rechtsextremismusprävention eingereicht werden mit der Zielgruppe Jugendliche oder junge Erwachsene. Im besten Fall wird hierbei Bezug zu Rechtsextremismus im Kontext des Internets genommen. Das heißt, beispielsweise Aspekte wie Social Media-Strategien, Medienbildung, digitale Zivilcourage gegen Rechtsextremismus oder der Zusammenhang zwischen (digitaler) Popkultur und der rechten Szene könnten thematisiert werden.
Wir fördern insgesamt ein Projekt mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 €.
Für beide Varianten gilt:
Es muss kein Eigenanteil eingebracht werden. Eine Co-Finanzierung ist aber möglich. Die tatsächlichen Kosten, die im Projekt entstehen, müssen in der Interessensbekundung dargelegt werden.
Wer kann einen Projektantrag stellen?
Der Träger muss eine rechtsfähige, nichtstaatliche und gemeinnützige Organisation sein.
Angesprochen sind insbesondere Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbände, kulturpädagogische Träger etc. Einzelpersonen können nur in Kooperation mit einem rechtskräftigen Träger einen Antrag stellen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie auf der Suche nach einer Projektträgerschaft sind, wir unterstützen Sie dabei.
Wer ist die Zielgruppe der Projekte?
Hauptzielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Aber auch Anträge mit der Zielgruppe Erwachsener bzw. Multiplikator*innen sind möglich.
Bis wann kann ich eine Interessensbekundung/einen Projektantrag einreichen?
Der Projektstart ist frühestens der 01. April 2026.
Die Antragsfristen sind folgende:
| Interessensbekundung | Projektantrag | |
| Einsendefrist: | 28. Januar 2026 | 02. März 2026 |
Beratung, Unterstützung und Antragsformular?
Sie haben eine tolle Projektidee und benötigen Unterstützung bei der Entwicklung eines Konzepts oder der Erstellung der Interessensbekundung? Dann wenden Sie sich an das Team der Kölner Partnerschaft für Demokratie. Wir helfen auch gerne bei der Vernetzung zu ähnlichen Projekten.
Sie erreichen uns unter:
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Julia Pechholz Federführendes Amt
Tel: 0221 221 30639 E-Mail: julia.pechholz@stadt-koeln.de
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Alisa Dumke Koordinierungs- und Fachstelle
Tel: 0221 888 10 113 E-Mail: dumke@awo-koeln.de
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Jan Tölle Federführendes Amt
Tel: 0221 221 27317 E-Mail: jan.toelle@stadt-koeln.de
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